Welche Vorteile bietet mir eine private Personalvermittlung?  
Unsere Mitarbeiter sind Arbeitsmarktexperten. Wir beraten Sie individuell in allen Fragen des Bewerbermarketings, erstellen mit Ihnen gemeinsam eine Vermittlungsstrategie und suchen für Sie aktiv nach Arbeitsplätzen, die Ihren fachlichen Qualifikationen und persönlichen Vorstellungen entsprechen.  
Welche Verpflichtungen gehe ich ein?  
Das Wichtigste zuerst: Die Zusammenarbeit mit uns ist für Sie bei Vorlage eines Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit kostenlos – vertraglich garantiert. Natürlich erfordert die gemeinsame Zielsetzung Ihre aktive Mitarbeit – das ist Ihnen ein interessanter Arbeitsplatz aber sicher wert.  
Was ist ein Vermittlungsgutschein?  
Der Vermittlungsgutschein wird Ihnen von Ihrer Agentur für Arbeit ausgestellt - unsere Dienstleistung wird über den Vermittlungsgutschein bezahlt - somit ist unsere Zusammenarbeit für Sie völlig kostenlos! Sie haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein nachdem Sie acht Wochen arbeitslos gemeldet sind. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II wird im Individualfall entschieden - erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Agentur für Arbeit.  
Wie lange binde ich mich?  
Die Zusammenarbeit endet normalerweise dann, wenn Sie in Ihrem neuen Unternehmen integriert sind. Sollten Sie vorher eine Beendigung der Zusammenarbeit wünschen: jeder Vertragspartner kann jederzeit kündigen, ohne dass Kosten, Gebühren usw. entstehen.  
Sind meine persönlichen Daten sicher?  
Ein hohes Maß an Seriosität und Diskretion sind die selbstverständliche Grundlage unserer Arbeit als Unternehmens- und Personalberater. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten werden von uns natürlich eingehalten.  
Habe ich Nachteile bei der Agentur für Arbeit, wenn ich mich an eine private Personalvermittlung wende?  
Ein klares "Nein" ist hier die Antwort! Alle Leistungen des Sozialgesetzbuches Teil III (Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Agentur für Arbeit) sind bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen weiter gewährleistet. Im Gegenteil – die Einschaltung einer privaten Personalvermittlung ist ein besonderer Ausdruck Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit... und die Agentur für Arbeit ist weiter verpflichtet für Sie tätig zu werden.